Ernährungscampus
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Fettmacher, E- Nummern, Vitamine, Mineralstoffe und Co …

Modul Ernährung Kompetenzbereich 8.1. und 8.2.
Fachfrau/Fachmann Gesundheit ergaenzende Bildung am Campus der Zugerbergstrasse

Innerhalb von 4 Modultagen (40 Lektionen) wurde das umfassende Thema Ernährung nach dem Bildungsplan BIVO 09 in allen pflegerischen und gesundheitsförderlichen Aspekten behandelt: Anatomie und Physiologie des Verdauungstraktes, Grundlagen und Bedeutung der Ernährung, Ernährungspyramide, Diätformen, Lebensmittel und Hygienerichtlinien, die Einschätzung und Beurteilung von Klientinnen und Klienten mit Mangel- und Überernährung, ernährungsbedingten Erkrankungen, Esstörungen …

Besonderes Augenmerk galt den Klienten mit Bewusstseins- und Bewegungsstörungen. Vor allem demenziell erkrankte Klienten sind auf die professionelle Beurteilung des Ernährungsverhaltens und auf die geduldige Betreuung von Fachpersonen Gesundheit  angewiesen, damit kein Mangel an Flüssigkeit, sowie an Mikro- und Makronährstoffen entsteht.
In der ergänzenden Bildung finden die Kompetenzprüfungen am Schluss eines Moduls statt, sie werden als Teilprüfungen im Qualifikationsverfahren abgeschlossen und richten sich nach den Vorgaben aus dem Bildungsplan der Oda Santé. Drei Monate später werden die Lernenden von einem Expertenteam in einer Lernwerkstatt am Kantonsspital Luzern in ihren praktischen Fähigkeiten zum Thema Ernährung beurteilt. Um die Kompetenzprüfungen in der ergänzenden Bildung zu bestehen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung auf die Module, einer überlegten Lern- und Arbeitsorganisation und Unterstützung von den Betrieben, damit es nicht zu Fehleinschätzungen bezüglich dem Unterrichtsstoff, und somit zu Überforderungssymptomen kommt. Das Thema Ernährung nimmt zunehmend an Bedeutung zu, nicht nur als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung, sondern vor allem in der fachgerechten Einschätzung und Betreuung der pflegebedürftigen Klienten.
Fazit Modulklasse 8A:
Kompliment und Hut ab vor den erwachsenen Lernenden, welche nach Artikel 31 BBV (Validation des acquis) die Kenntnisse erwerben wollen, die ihnen beim Validierungsverfahren nicht angerechnet wurden.
und so konnte erleichtert und glücklich der  Berggipfel mit voll gepacktem Wissensrucksack erreicht werden, dabei 2 Kilogramm an Bauchfett verloren, 1 Kilogramm an Muskulatur aufgebaut, Grund- und Leistungsumsatz gesteigert.
Zugute kommt das erworbene Wissen nicht nur den Klienten und Klientinnen, welche  bei der Ernährung begleitet, unterstützt und beraten werden sollen, sondern auch sich selber:  zukünftig weniger denaturiertes, salziges Fastfood, dafür wieder mehr Bewusstsein und Genuss von natürlichen Lebensmitteln, welche die Natur in grossen Mengen für uns bereit hält.

Besten Dank an Myriam Wipfli für die fachliche  Beratung zum Thema Ernährung

Beate Herrmann, Modulverantwortung
Was versteht man unter „andere Qualifikationsverfahren“?
Andere Qualifikationsverfahren sind Verfahren, die darauf abzielen, ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworbene Qualifikationen festzustellen. Diese Verfahren können sowohl auf Stufe berufliche Grundbildung als auch in der höheren Berufsbildung zur Anwendung kommen. In der Plattform „Validation des acquis“ wird ein Rahmen erarbeitet, der die Ebenen des Validierungsverfahrens, die Rollen der Akteure, die Qualitätssicherung sowie die Ausbildung von Expertinnen und Experten definieren und damit einen einheitlichen Vollzug garantieren soll.  (www.validacquis.ch)

 

0 Kommentare deaktiviert für Ernährungscampus 10521 21 Januar, 2014 on the job Januar 21, 2014

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